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BGH, 13.06.1995 - 4 StR 304/95 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Schwerer Raub - Strafrahmen - Regelbeispiel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 250
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.03.1989 - 3 StR 1/89
Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Falls - Würdigung aller …
Auszug aus BGH, 13.06.1995 - 4 StR 304/95
Die Darlegungen der Strafkammer geben vielmehr Anlaß zu der Annahme, daß sie namentlich "der Verwendung der furchterregenden und gefährlichen Waffe" (UA 44) ein zu großes Gewicht zugemessen und damit Umstände "besonders strafschärfend" (UA 44) bewertet hat, die zur regelmäßigen Verwirklichung der mit einer Schußwaffe begangenen räuberischen Erpressung (§§ 250 Abs. 1 Nr. 1, 255 StGB) gehören (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Raub 2; BGH, Beschluß vom 10. Mai 1991 - 2 StR 157/91 m.w.N.). - BGH, 10.05.1991 - 2 StR 157/91
Gefährlichkeit einer Waffe als zulässiger Strafschärfungsgrund
Auszug aus BGH, 13.06.1995 - 4 StR 304/95
Die Darlegungen der Strafkammer geben vielmehr Anlaß zu der Annahme, daß sie namentlich "der Verwendung der furchterregenden und gefährlichen Waffe" (UA 44) ein zu großes Gewicht zugemessen und damit Umstände "besonders strafschärfend" (UA 44) bewertet hat, die zur regelmäßigen Verwirklichung der mit einer Schußwaffe begangenen räuberischen Erpressung (§§ 250 Abs. 1 Nr. 1, 255 StGB) gehören (…vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Raub 2; BGH, Beschluß vom 10. Mai 1991 - 2 StR 157/91 m.w.N.).